Kurs „Explosionsschutz in Wasserstoffanlagen“

Vom 9. bis 10. April 2024 richtet das WBZU den Kurs „Explosionsschutz in Wasserstoffanlagen“ aus.

Die Entwicklung und der Betrieb von Elektrolyseuren verlangen von den Verantwortlichen die Beachtung gewisser Sicherheitsvorkehrungen. Diese werden unter der übergeordneten Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ behandelt.

  • TRGS 720           primärer, sekundärer, tertiärer Explosionsschutz
  • TRGS 721           Beurteilung der Explosionsgefährdung
  • TRGS 722           primärer Explosionsschutz, Festlegung von Zonen als Sicherheitskonzept
  • TRGS 723           sekundärer Explosionsschutz: Vermeidung von Zündquellen
  • TRGS 724           tertiärer Explosionsschutz: konstruktiver Explosionsschutz
  • TRGS 725           MSR und ExSchutz
  • TRGS 727           Elektrostatik

Es wird ein Überblick gegeben, für welche betriebliche Aufgabe welche „Technische Regel“ Beachtung findet und welche Qualifikation Mitarbeiter*innen vorweisen müssen, um die jeweilige Tätigkeit rechtssicher ausführen zu dürfen. Der Fokus wird hierbei ganz explizit auf den Wasserstoff gelegt. Fallbeispiele aus der Wasserstoff-Welt reichern dieses neue Kursangebot an.
Dieser Kurs richtet sich insbesondere an Personen, die Elektrolyseure entwickeln oder im Probe- oder Dauerbetrieb fahren. Bereits bestellte „Befähigte Personen nach TRBS 1203“ können durch Teilnahme an diesem Kurs einen in regelmäßigen Zeitabständen geforderten „Erfahrungsaustausch“ abdecken.

Die Daten des Kurses auf einen Blick: