Abgrenzung regulatorische Vorgaben zu Wasserstoff ​

RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) ​

Vier Bezugsoptionen für erneuerbaren Stom:

  1. Direktbezug aus EE-Anlage: Ab 2028: EE-Anlage höchstens 3 Jahre vorher errichtet
  2. Netzstrom in Gebotszonen mit ≥90% EE-Anteil
  3. EE-Strom über Power Purchase Agreement (PPA): Vertraglicher Bezug von EE-Strom über das Netz
  4. Nutzung sonst abgeregelten EE-Stroms (Redispatch)
  • Min. 70% Einsparung ggü. fossiler Alternative
  • Beispiele: Pyrolyse, Dampfreformierung, Graustrom / Elektrolyse (wenn der Netzstrom in Gebotszone eine niedrige THG-Quote hat)
  • Direkte Verwendung von Atomstrom in Elektrolyseur gilt nicht als RFNBO oder CO2-arm. Klassifizierung durch die EU ist geplant
  • Basieren auf biogenen Abfällen & Reststoffen (z. B. Stroh, Gülle, Altholz)

  • Dürfen nicht aus Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen bestehen („Non-food“)

  • Nutzung von Bioenergie muss eine THG-Ersparnis gegenüber fossilen Brennstoffen aufweisen

  • Zertifizierung mittels Herkunftsnachweis

H2-Wandel: Modellregion Mittlere Alb – Donau – Ostwürttemberg

Vernetzen, Erfahrung austauschen, Informationen bereitstellen: Die Geschäftsstelle des Vereins koordiniert das Gesamtprojekt und bündelt die Aktivitäten von H2-Wandel in einem Netzwerk.

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